Ein Auszug aus dem Einladungstext:
Das Bundesgericht hat in einem bemerkenswerten Entscheid im August vergangenen Jahres – im sogenannten Volketswiler Entscheid – einen ersten Schritt zum Überdenken der bisherigen Praxis gemacht. So darf künftig nicht mehr ohne weiteres angenommen werden, dass verkehrslenkende Massnahmen (wie z.B. die Bewirtschaftung von Parkplätzen oder deren Reduktion) auch tatsächlich die von ihnen erhoffte emissionsbeschränkende Wirkung aufweisen. Vielmehr ist künftig sorgfältig und stets in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall die Wirksamkeit einer angeordneten Massnahme und deren Verhältnismässigkeit zu überprüfen.
Während Gerhard Fehr über die verhaltensökonomischen Details referierte, deckte Dr. Christoph Meyer, LL.M, den rechtlichen Part ab.
Die Unterlagen zu den Vorträgen stehen nun zum Download auf der Website der Schweizer Bausektretärenkonferenz bereit.