Ob die Vergütung von Vorständen angemessen und der Leistung entsprechend ist, hat sich in den vergangenen Jahren von einer wissenschaftlichen zu einer öffentlichen Diskussion entwickelt. Meist geraten dann angeblich überhöhte Gehälter ins Gerede und wie wenig sie mit dem tatsächlichen Erfolg des Unternehmens zu tun hätten.
Auch als Reaktion darauf hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2009 ein Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verabschiedet. Es ermöglicht auch eine nicht-bindende Abstimmung über das System der Vorstandsvergütung, die sowohl freiwillig von der Verwaltung als auch von den Anteilseignern herbei geführt werden kann.
Diese so genannten “Say-on-Pay-Abstimmungen” gehören in unterschiedlichen Ausprägungen in den USA oder in Grossbritannien schon länger zum Alltag. Aus diesen Ländern stammen auch die meisten empirischen Studien dazu.
Die Ökonomen Marc Steffen Rappa, Marco O. Sperling und Michael Wolff haben eine erste Studie veröffentlicht, die auf der Auswertung deutscher Daten aus dem Jahr 2010 beruht. Hier ihre Ergebnisse:
1. Welche Faktoren führen zu Say-on-Pay-Abstimmungen?
Bei hoher Eigentümerkonzentration sind sie unwahrscheinlich. Wenn sich das Unternehmen im Streubesitz befindet, werden sie wahrscheinlicher. Das gilt auch bei hoher Medienpräsenz des Unternehmens.
Interessant auch, wie die Autoren dieses Ergebnis interpretieren:
Fehlt ein grosser Eigentümer, bieten Say-on-pay-Abstimmungen dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, das Vergütungssystem mit einem Votum der Anteilseigner zu legitimieren. Und bei hoher Medienpräsenz können die Abstimmungen helfen, die Reputation des Unternehmens zu bewahren
2. Welche Faktoren begünstigen die Zustimmung zum diskutierten Vergütungssystem?
Sie steigt mit der Stimmmacht der Paketaktionäre, was die Autoren als Legitimationsmotiv interpretieren: Der Aufsichtsrat stimmt sich im Vorfeld einer Say-on-Pay-Abstimmung mit den Paketaktionären zum Vergütungssystem ab und legitimiert so das System.
Und auch wenn ein neues Vegütungssystem eingeführt wird, steigt die Zustimmung.
Begründung: “Wenn der Aufsichtsrat über ein neues Vergütungssystem abstimmen lässt, wird er es vorher so gestaltet haben, dass es nicht abgelehnt wird, da sonst der Reputationsverlust seiner Mitglieder hoch wäre. Auch dies spricht für eine Absprache mit Paketaktionären im Vorfeld der Hauptversammlung.”
Fazit der Autoren:
“Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Say-on-Pay-Abstimmungen ein Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Corporate Governance in Deutschland sind. Fraglich bleibt, welche Effekte in Bezug auf die Höhe der Vorstandsbezüge und der Ausgestaltung von Vergütungssystemen sich in Zukunft ergeben werden. Eine solche Untersuchung wird allerdings erst in ein paar Jahren möglich sein.”