Beim Modell des «Automatisierten Freiwilligen Direktabzugs der Steuern» vom Lohn überweist der Arbeitgeber jeweils einen Teil des monatlichen Bruttolohns des Arbeitnehmers direkt an das Steueramt. Der überwiesene Betrag gilt als Vorauszahlung an die Steuern und wird entsprechend verzinst. Für Arbeitgeber ist dieses Direktabzugsverfahren verpflichtend. Für Arbeitnehmer hingegen nicht. Sie können wählen, ob sie davon Gebrauch machen möchten oder nicht. Hier ist ein sogenanntes Opt-out-Verfahren vorgesehen – entscheidet sich der Arbeitnehmer nicht aktiv gegen den Direktabzug, kommt dieser zur Anwendung.
Das von FehrAdvice & Partners beurteilt auf Basis der neuesten Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie die Wirksamkeit einer solchen Intervention. Dabei stehen vor allem die folgenden Fragen im Fokus:
- Führt das Direktabzugsverfahren dazu, dass Bürger entmündigt, ja sogar unter Generalverdacht des Steuerverzugs gestellt werden?
- Führt das Verfahren zu unverhältnismässigen Kosten und Verantwortlichkeiten bei den Arbeitgebern?
- Kann ein solches Verfahren die Steuerverschuldung überhaupt reduzieren?