Zwischen der Arzneimitteleinnahme und Nebenwirkungen muss kein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Ein entsprechender Hinweis in den Beipackzetteln könnte das Patientenwohl und die Arzneimittelsicherheit deutlich verbessern.
Zwischen der Arzneimitteleinnahme und Nebenwirkungen muss kein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Ein entsprechender Hinweis in den Beipackzetteln könnte das Patientenwohl und die Arzneimittelsicherheit deutlich verbessern.