Aus dem Tagesanzeiger: Gerhard Fehr über Benchmarkstudien zum Vergleich von Löhnen im Management

Um zu klären, ob die Bankräte der Zürcher Kantonalbank angemessen entschädigt werden, hat das Aufsichtsgremium das Beratungsunternehmen Fehr Advice & Partners AG beauftragt, eine Benchmarkstudie durchzuführen – also die Entschädigungen des ZKB-Bankrats mit jenen anderer Banken zu vergleichen. Was solche Studien leisten, erklärte kürzlich ein Artikel im Tagesanzeiger. Darin kommt auch Gerhard Fehr ausführlich zu Wort. Hier eine Zusammenfassung.

Aus dem Artikel im Tagesanzeiger:

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Gerhard Fehr ist Partner und Geschäftsführer von Fehr Advice & Partners, die im Auftrag der ZKB den Entschädigungsvergleich durchgeführt hat. Für Fehr ist gegeben, dass die Gesamtvergütung der Topmanager in den meisten Branchen in den letzten Jahren stärker gestiegen ist als jene der durchschnittlichen Mitarbeitenden. Als einer der Haupttreiber dieser Entwicklung nennt er die Lohntransparenz. Benchmarkstudien tragen zu dieser Transparenz bei. Für Fehr ist aber entscheidend, welchen Qualitätsstandards diese Studien entsprechen. Er zählt vier wichtige Kriterien auf:

  • Der Vergleich muss eine statistisch hinreichend grosse Zahl an Unternehmen berücksichtigen, die im gleichen Arbeitsmarkt aktiv sind. Für die ZKB-Studie hat Fehr Advice 29 Vergleichsbanken beigezogen.
  • Die Gehaltsdaten der Vergleichsfirmen müssen mehrere Jahre berücksichtigen und öffentlich zugänglich sein. Bei einer Datenerhebung mittels Befragung besteht die Gefahr von falschen (überhöhten) Angaben.
  • Es müssen Faktoren berücksichtigt werden, die über die effektive Vergleichbarkeit der jeweiligen Unternehmen Rückschlüsse zulassen – etwa Unternehmensgrösse, Geschäftsbereiche, gesellschaftliches Umfeld.
  • Je ähnlicher Vergleichsunternehmen sind, desto stärker sollen diese in der Studie gewichtet werden. So hat Fehr Advice in der ZKB-Studie die Luzerner Kantonalbank mit 8,2 Prozent am stärksten gewichtet, die Thurgauer Kantonalbank mit 4,4 Prozent, Julius Bär dagegen nur mit 2,4 Prozent.

Was diese Gewichtung, die in vielen Benchmarkvergleichen unterlassen wird, bewirkt, zeigt ein Beispiel. Eine Vergütungserhöhung des Thurgauer Bankpräsidenten um 200’000 Franken würde das Vergleichsgehalt des Zürcher Präsidenten um circa 8800 Franken steigern, eine Erhöhung in Luzern um 100’000 Franken hebt das Vergleichsgehalt in Zürich um 8200 Franken.

Fehr sagt, dass Benchmarkstudien dem Unternehmen wichtige Anhaltspunkte geben. Sie zeigen auf, wie ein Unternehmen mit seinem Lohngefüge im Markt positioniert ist, ob die Gefahr besteht, dass man Führungskräfte verlieren könnte oder wie viel die Top Shots im Vergleich zu den anderen Mitarbeitenden verdienen. Ob solche Studien vom Management verwendet werden, um die eigenen Gehälter unverhältnismässig steigern zu können, hängt laut Fehr weniger von den Studien, sondern viel eher von der gelebten Unternehmenskultur der Geschäftsführung ab.

Die in einer Vergleichsstudie ermittelten Zahlen sollen gemäss Fehr nicht unreflektiert übernommen werden. Es gelte auch, kulturelle Faktoren zu berücksichtigen – etwa die Eigentümerstruktur, der Unternehmenssitz oder die Sprache. Am Schluss bleibt dennoch der von Fehr Advice in der Vergleichsstudie ermittelte durchschnittliche Entschädigungswert für den Bankpräsidenten von 586’000 Franken. Das heisst gemäss Studie, dass ein faires Gehalt für den Präsidenten in etwa auf dieser Höhe liegt. «Es muss aber nicht bedeuten», fügt Fehr hinzu, «dass der ZKB-Präsident auch so viel verdienen muss.»
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